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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Interessengemeinschaft des Personenverkehrsgewerbes eG
in Baden-Württemberg

I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Preise, Lieferung

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Jeder Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Abweichungen davon werden nur wirksam, wenn wir das schriftlich bestätigt haben.

Unsere Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware und Erhalt der Rechnung als angenommen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir sind berechtigt, Aufträge unserer Kunden innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. Eine separate Auftragsbestätigung erteilen wir nur bei Bestellungen durch E-Mail.

Beim Streckenauftrag wird bestätigt, dass der Lieferant die Ware direkt an den Kunden ausliefert.

Der Kaufvertrag zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen gilt als abgeschlossen, sobald wir oder beim Streckenauftrag der Lieferant die Bestellung ausliefern und wir die Rechnung erteilen.

3. Der Vertragsabschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Der Käufer kann bei Überschreiten der vereinbarten Lieferzeit nach vier Wochen erstmals eine angemessene Nachfrist setzen. Bei von uns nicht zu vertretenden Lieferschwierigkeiten sind wir in diesem Fall berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir Schadensersatz leisten.

4. Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers ab unserem Lager oder direkt vom
 Hersteller zu unseren am Tag der Bestellung jeweils gültigen Nettopreisen zuzüglich
 Umsatzsteuer und Versandspesen.

 Ab einem Nettowert von € 150,00 erfolgt die Lieferung frei Haus, bei Exportlieferun-
 gen frei deutsche Grenze. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei
 einem Auftragswert unter € 30,00 netto berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von
 € 5,00. Wir behalten uns die Versandart vor.

 Die verwendeten Verpackungsmittel müssen vom Kunden vor Ort auf seine Kosten
 fachgerecht entsorgt werden.

5. Warenlieferungen zur Ansicht hat der Besteller auf seine Kosten bei Nichtbedarf innerhalb von 14 Tagen nach vorheriger Ankündigung an uns zurückzusenden. Erfolgt das nicht rechtzeitig, gilt die Ware als gekauft.

6. Warenrücksendungen zum Umtausch oder zur Gutschrift müssen telefonisch oder schriftlich abgesprochen werden und generell „frei Haus“ erfolgen. Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen.

7. CD’s und EDV-Programme sind generell von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.

8. Bei Buchungen von Fährverbindungen und Eurotunnelbuchungen sowie anderen Buchungen, die  nur gegen Vorlage einer gültigen Einzugsermächtigung der Kunden vorgenommen werden können, gelten die Transportbestimmungen dieser Gesellschaften. Unsere Leistung beschränkt sich  auf die Vertragsvermittlung. Wir haften nicht für Schäden gleich welcher Art, die im  Zusammenhang mit den Transportausführungen entstehen.

Mit der Annahme der Reservierungsbestätigung erkennt der Kunde zugleich die Transportbestimmungen der jeweiligen Gesellschaften an.


II. Gewährleistung, Haftung

1. Die Ware ist vom Käufer beim Empfang sofort zu prüfen. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang berücksichtigt werden. Transportschäden müssen sofort beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer festgestellt werden. Erfolgt das nicht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

2. Als vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware gilt stets die Produktbeschreibung durch den Hersteller als vereinbart, die im Regelfall mit den Angaben in unseren Katalogen und im Internet-Shop übereinstimmen, aber in abgekürzter Form abgedruckt sein können.

3. Da wir Wiederverkäufer der von uns gelieferten Waren sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung für Mängel dieser Waren auf die Art und Dauer, für die wir den Hersteller bzw. unseren Lieferanten in Anspruch nehmen können. In diesem Rahmen kann der Besteller Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Abtretung unserer eigenen Gewährleistungsansprüche verlangen.

Wir sind verpflichtet, den Hersteller bzw. unseren Lieferanten unverzüglich über die geltend gemachten Gewährleistungsansprüche des Bestellers zu unterrichten und um Abhilfe bemüht zu sein.

4. Bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Für ein Verschulden des Versenders haften wir nicht. 

III. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag und unserer sonstigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, auch, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte näher von ihm bezeichnete Lieferungen bezahlt hat.

Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.

2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware vor vollständiger Bezahlung im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt seine daraus entstehenden Forderungen mit allen Sicherungsrechten ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät.

3. Der Käufer hat uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises jede Veränderung und Pfändung der Ware sowie jeden Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, uns den freien Zugang zu den Räumen, in denen sich die gelieferte Ware befindet, zu gewähren.


IV. Zahlung des Kaufpreises

1. Unbare Zahlungen sind auf eines unserer auf der Rechnung angegebenen Konten zu leisten. Zu Barverkäufen ist nur unser Personal in unseren Verkaufsräumen berechtigt.

2. Die Zahlungen sind zu leisten
a) bei Rechnungen unter € 50,00 netto sofort ohne Abzug
b) bei Rechnungen über € 50,00 netto innerhalb von 7 Tagen mit 3 % Skonto oder
    innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.

3. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung bei Einlösung des Schecks als erfolgt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Wir berechnen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz. Ist die Einbringlichkeit einer Forderung gefährdet, sind wir zur Fälligstellung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung und zum Verlangen von Sicherheitsleistungen berechtigt.

V. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Böblingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Zur Erfüllung unserer Geschäftszwecke speichern wir Daten unserer Kunden. Die Daten werden nicht ohne Zustimmung des Bestellers an Dritte weitergegeben.

3. Jede Vervielfältigung der von uns gelieferten Waren, ihr Verleih oder ihre Benutzung zu öffentlicher Vorführung ist unzulässig.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Liefer-und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine wirtschaftlich gleichwertige, gültige Regelung ersetzt werden.


Böblingen, August 2007